Stadtrat diskutiert Flüchtlingsstreik am 26. September!

Auf Antrag der Stadträtin Marion Padua, LINKE LISTE beschäftigt sich der Nürnberger Stadtrat auf seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause mit dem Flüchtlingscamp und den Forderungen. Die Sitzung ist öffentlich und alle Flüchtlinge und FreundInnen sind herzlich eingeladen, die Diskussion zu verfolgen.

Die Sitzung ist am Mittwoch, den 26. September um 15 Uhr im Rathaus, Fünferplatz

Hier der Antrag, der behandelt wird:

Resolution zur Unterstützung des Flüchtlingsprotestes

hiermit stellen wir folgende Resolution zur dringlichen Behandlung:

Der Stadtrat unterstützt das Anliegen der seit dem 10. August protestierenden Flüchtlinge aus verschiedenen Nürnberger Asylbewerberheimen und setzt sich für Regelungen ein, die die Lebensbedingungen etwas erleichtern. Die Landes-, Bundesregierung und das Bundesamt für Migration sind aufgefordert, folgende Handhabung auch in Bayern einzuführen:

– Abschaffung der Residenzpflicht
– Abschaffung der Heim-/Lagerunterbringung, statt dessen Unterbringung in Wohnungen
– Abschaffung der Essens- und Hygienepakete; statt dessen Auszahlung der Leistungen in Geld
– Zügige Umsetzung des Urteils des BVerfG hinsichtlich der Anpassung der Asylbewerberleistungen an die Höhe des ALGII-Satzes
– Aufhebung des Arbeitsverbotes
– Vereinfachung der Asylverfahren
– Aufforderung an den Gesetzgeber, die Anerkennungs- bzw. Ablehnungsgründe im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre zu überprüfen
– Aufforderung an den Gesetzgeber, die bestehende Abschiebungspraxis kritisch zu überprüfen

Begründung:
Die Asylbewerberproteste begannen am 19. März 2012 in Würzburg aufgrund eines Selbstmordes eines iranischen Flüchtlings. Seit dem sind Protestcamps in ca. zehn Städten entstanden. Die Flüchtlinge wollen dadurch auf ihre Lebensbedingungen während des oft jahrelangen Asylverfahrens aufmerksam machen. Sie sehen ihre Menschenwürde nicht ausreichend geachtet, dürfen nicht arbeiten und erhalten, neben 40,90 Euro monatlich nur unzureichende Essenspakete. Da die Flüchtlinge aus Ländern kommen, in denen ihre Würde nicht geachtet wurde, darf dies in Deutschland nicht seine Fortsetzung finden. Gerade Nürnberg, als Stadt der Menschenrechte, trägt hier besondere Verantwortung.

Das Grundgesetz Artikel 1 besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Die Genfer Flüchtlingskonvention trat 1954 in Kraft und die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den ersten sechs Unterzeichnern. Darin sind die Rechte der Flüchtlinge festgeschrieben. U.a. ist darin der „Schutz vor Ausweisung und die gleichen Rechte wie Ausländern im Allgemeinen; ein Flüchtling darf also nicht als Ausländer 2. Klasse behandelt werden.

 

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